Gemäß unseren AGBs werden auf dem METRO-Marktplatz bestellte Waren nur an Adressen in Deutschland geliefert. Die Beförderung ist mit der Auslieferung an die deutsche Lieferadresse abgeschlossen. Wenn Sie anschließend die Waren ins Ausland befördern, erfolgt das auf Ihre eigene Initiative und Verantwortung. Insbesondere können wir bei einer nachträglichen Beförderung ins Ausland nicht die Umsatzsteuer erstatten.
Erhalte ich die Umsatzsteuer bei Ausfuhr in ein Nicht-EU-Land zurück?
Geändert am: Do, 10 Sep, 2020 um 5:57 NACHMITTAGS
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