Von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen zu unterscheiden sind Ansprüche aus Garantien. Üblich sind vor allem Garantien der Hersteller auf Ihre Produkte, z.B. die Garantie einer bestimmten Lebensdauer. Die Garantie gilt nur, wenn Sie Ihnen ausdrücklich versprochen wurde. Für das Bestehen und die Geltendmachung gelten die jeweiligen Garantie-Bedingungen.
Wenn Ihnen ein Anspruch aus einer Garantie zusteht, können Sie diesen - unabhängig von Ihrem Gewährleistungsanspruch – gegenüber dem Garantiegeber (in der Regel der Hersteller) geltend machen.