1. Was ändert sich?
Im Rahmen der neuen deutschen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung stellen wir bei den entsprechenden B2B-Transaktionen von herkömmlichen Rechnungsformaten (wie Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen) auf strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) um.
2. Erhalte ich weiterhin eine PDF-Rechnung?
Sie erhalten ein kombiniertes Format (z. B. ZUGFeRD mit PDF und eingebettetem XML).
3. Benötige ich ein spezielles System, um E-Rechnungen zu empfangen?
Viele ERP- und Buchhaltungssysteme unterstützen bereits gängige E-Rechnungsformate wie: XRechnung, ZUGFeRD und EN16931-konforme XML-Formate. Sollte Ihr System E-Rechnungen noch nicht unterstützen, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter. Bitte beachten Sie, dass wir Rechnungen ausschließlich im ZUGFeRD-Format ausstellen.
4. Unterscheidet sich der Rechnungsinhalt von früher?
Nein. Die Rechnung enthält weiterhin dieselben geschäftlichen und steuerlichen Angaben, wie zum Beispiel:
- Lieferantenangaben
- Kundenangaben
- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Positionsbeschreibungen
- steuerpflichtiger Betrag
- Umsatzsteuerangaben
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die Informationen in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.
5. Werden Gutschriften und Rechnungskorrekturen anders aussehen?
Gutschriften und Korrekturen werden im gleichen elektronischen Format wie Standardrechnungen (ZUGFeRD) ausgestellt. Das Dokument kennzeichnet die Korrektur eindeutig und verweist gegebenenfalls auf die ursprüngliche Rechnung.